Base X Pickleball Austrian Open 2026

Termin: 26.-28. Juni 2026

Veranstalter:in:

Pickleball Federation Austria, ZVR-Zahl: 1339798151

Turnierleitung:

Peter Robic | peter@playpickleball.at | +4369911334885

Ashley Simpson | ashley@playpickleball.at | +436706555593

Sportstätte:

Sporthotel Kurz
Stadiongasse 16, 7350 Oberpullendorf

Bewerbe:

Doppel

  • Damen Doppel: Spielklassen DUPR 3.5 / Open (DUPR 5.0+)
  • Herren Doppel: Spielklassen DUPR 3.5 / DUPR 4.5 / Open (DUPR 5.0+)
  • Mixed Doppel: Spielklassen DUPR 3.5 / DUPR 4.5 / Open (DUPR 5.0+)

Einzel

  • Herren Einzel: Spielklassen DUPR 3.5 / DUPR 4.5 / Open (DUPR 5.0+)
  • Damen Einzel: Spielklassen DUPR 3.5 / Open (DUPR 5.0+)

Seniorenbewerbe

  • Damen Doppel 35+
  • Herren Doppel 35+
  • Mixed Doppel 35+
  • Damen Doppel 50+
  • Herren Doppel 50+
  • Senior Mixed Doppel 50+

Hinweis: Kategorien können bei geringer Teilnehmerzahl (unter 6) zusammengelegt oder abgesagt werden.

Nennung:

Nennung inkl. Bezahlung nur online via RAQT App (Android) (iPhone)

Nennschluss:

Sonntag, 12.4.2026 18:00 Uhr bzw. wenn Bewerbe voll

Nenngeld:

  • 30 € Tournament Fee

  • 40 € pro Spieler und Bewerb

  • 20 % Ermäßigung für den zweiten Bewerb

  • 30 % Ermäßigung für den dritten Bewerb

Im Nenngeld inkludiert:

  • Platzkosten
  • Bälle
  • Teilnahme Players Party Dinner 26.6
  • Turnier-Shirt für die ersten 50 angemeldeten Spieler:innen
  • 2-Match-Garantie pro Bewerb
  • Medaillen für Top 3 pro Bewerb

Preisgeld

Mindestens 4.000 € für alle Open-Bewerbe

Aufteilung erfolgt aliquot nach der Anzahl der abgegebenen Nennungen im jeweiligen Bewerb.

Bälle: Franklin X40, gelb

Courts: 5 Pickleball-Plätze

Zugelassene Schläger: Alle mit USAP Zulassung – Link.

DUPR:

Alle Matches werden auf DUPR (www.dupr.com) erfasst. Verknüpfung RAQT & DUPR erforderlich.

Offizielles Turnierhotel:

Thermenhotel Vier Jahreszeiten Lutzmannsburg

Reservierungen unter: Livia Horvath, Gloria Popp, Jennifer Harter: 02612 432 33, ober@kurz.cc – Infos zu den Hotels: www.kurz.cc

Zeitplan:

Freitag, 26. Juni 2026: t.b.a.

Samstag, 27. Juni 2026: Open-Bewerbe – Vorrunden

Sonntag, 28. Juni 2026: Open-Bewerbe – Semifinalspiele und Finalspiele

 

Genaue Beginnzeiten sind abhängig von der Teilnehmer:innen-Zahl und werden nach Nennschluss bekanntgegeben.

Players Dinner:

Freitag, 26. Juni 19 Uhr.

Inkludiert für Teilnehmer:innen der Base X Austrian Open 2026. Gäste: 30€

Zusatzangebot

  • Trainingseinheit (Clinic) mit Jamie Haas und Prycen Haas
  • Datum: Donnerstag, 25. Juni 2026
  • Anmeldung: we@playpickleball.at

Livestream:

Finaltag, 28. Junu 2026 auf Streamster

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Gespielt wird nach den Regeln der PFA-Wettspielordnung.
  2. Spieler:innen aus allen Nationen sind startberechtigt.
  3. In allen Bewerben sollen Gruppenspiele mit anschließender K.O.-Phase zur Anwendung kommen.
  4. Wenn in einem Bewerb unter 6 Anmeldungen erfolgen, bestreiten die zwei Bestplatzierten das Finale, sowie die Dritt- und Viert-Platzierten das Spiel um Platz drei.
  5. Die Spiele können auf 1 oder 2 Gewinnsätze angesetzt werden.
  6. Seitenwechsel nach jedem Satz bei mehr als 1 Gewinnsatz. Im letzten Satz oder bei Spielen auf 1 Gewinnsatz, Seitenwechsel sobald 1 Team 6 bzw. 8 Punkte (Satz auf 11 bzw. 15) erreicht hat.
  7. 1 Timeout pro Team und Satz.
  8. Gelbe Bekleidung ist aufgrund der Ballfarbe untersagt.
  9. Bei Abgabe der Nennung ohne Doppel-Partner:in kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.
  10. Spieler:innen müssen sich am Turniertag bei der Turnierleitung melden.
  11. Spieler:innen, die 10 Minuten nach Spielbeginn nicht spielbereit sind, werden in dieser Runde w.o. geschrieben, können aber in der nächsten Runde (sofern eine angesetzt ist) antreten.
  12. Der Veranstalter, die PFA sowie der austragende Verein bzw. die Sportanlage oder Veranstalter übernehmen keine wie immer geartete Haftung.
  13. Die Veranstalterin (PFA) kann diese Ausschreibung ändern, falls besondere Gründe gegen den reibungslosen Ablauf des Turniers vorliegen.
  14. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimme ich einer allfälligen Herstellung sowie der Weiterverwendung der von mir bei der Veranstaltung hergestellten Medien (Bild, Video, Ton, etc.) durch die Veranstalter:innen bzw. deren Beauftragte zu.
  15. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.