
Termin: 5.-6. Juli 2025
Im Rahmen der Tennis-Staatsmeisterschaften.
Veranstalter:in:
Pickleball Federation Austria, ZVR-Zahl: 1339798151
Turnierleitung:
Peter Robic | peter@playpickleball.at | +4369911334885
Ashley Simpson | ashley@playpickleball.at | +436706555593
Sportstätte:
Sporthotel Kurz, Stadiongasse 16, 7350 Oberpullendorf
Bewerbe:
Nur eine Spielklasse pro Bewerb: „Open“ (ohne DUPR-Beschränkung)
- Damen Doppel – (max. 16 Paare)
- Herren Doppel – (max. 32 Paare)
- Mixed Doppel – (max. 32 Paare)
- Herren Einzel – (max. 32 Spieler)
- Damen Einzel – (max. 16 Spielerinnen)
- 50+ Senioren Damen Doppel – (max. 16 Paare)
- 50+ Senioren Herren Doppel – (max. 16 Paare)
- 50+ Senioren Mixed Doppel – (max. 16 Paare)
Unter 3 Teams/Spieler:innen pro Bewerb wird dieser nicht durchgeführt.
Nenngeld:
- Doppel: 30€ pro Spieler:in pro Bewerb (Damen, Herren, Senioren)
- Einzel Herren: 30€ pro Spieler
- Einzel Damen: 30€ pro Spielerin
(Damen: 10€ Rückerstattung bei Einzel-Anmeldung für Spielerinnen eines PFA-Mitgliedsvereins über den Verein)
Im Nenngeld inkludiert:
- Platzkosten
- Bälle
- Starter-Preis für alle Teilnehmer:innen
- 2-Match-Garantie pro Bewerb
- Medaillen für Top 3 pro Bewerb
DUPR:
Alle Matches werden auf DUPR (www.dupr.com) erfasst. Verknüpfung RAQT & DUPR erforderlich.
Offizielles Turnierhotel:
Thermenhotel Vier Jahreszeiten Lutzmannsburg
Reservierungen unter: Livia Horvath, Gloria Popp, Jennifer Harter: 02612 432 33, ober@kurz.cc – Infos zu den Hotels: www.kurz.cc
Für Teilnehmer:innen sowie Gäste des Turniers: Preise pro Person
ÜN/Frühstück Basis DZ: 55€
ÜN/All Inclusive Basis DZ: 99€
ÜN/Frühstück Basis EZ: 85€
ÜN/All Inclusive Basis EZ: 129€
Verpflegung bei „All Inclusive“ inkludiert: Speisen und Getränke von 10 bis 21 Uhr im Sporthotel Kurz (Veranstaltungsort) & Thermenhotel Vier Jahreszeiten (Turnierhotel)
- VIP-Band-ganztägig für Tagesgäste ohne Zimmer: 45€ pro Person
Zeitplan:
Samstag, 5. Juli 2025 ab 10 Uhr: Damen-Doppel, Mixed-Doppel, Herren-Doppel
Sonntag, 6. Juli 2025 ab 9 Uhr: 50+ Damen-Doppel, 50+ Mixed-Doppel, 50+ Herren-Doppel
Sonntag, 6. Juli 2025 ab 12 Uhr: Damen-Einzel, Herren-Einzel
Genaue Beginnzeiten sind abhängig von der Teilnehmer:innen-Zahl und werden nach Nennschluss bekanntgegeben.
Side Event:
ORF-Sommerfest: Kostenlos für Teilnehmerinnen + Begleitung. Tischreservierung erforderlich. Bei Interesse Info an we@playpickleball.at
Allgemeine Bestimmungen:
- Gespielt wird nach den Regeln der PFA-Wettspielordnung.
- Die Bewerbe werden im K.O.-Modus ausgetragen, man kann nur ungeschlagen den Titel holen. Alle Plätze sollen ausgespielt werden.
- Die Spiele können auf 1 oder 2 Gewinnsätze angesetzt werden.
- Wenn in einem Bewerb unter 6 Anmeldungen erfolgen, soll ein Gruppen-Modus zur Anwendung kommen. In den Seniorenbewerben kann ein Gruppen-Modus auch bei höherer Teilnehmerzahl zur Anwendung kommen.
- Seitenwechsel nach jedem Satz bei mehr als 1 Gewinnsatz. Im letzten Satz oder bei Spielen auf 1 Gewinnsatz, Seitenwechsel sobald 1 Team 6 bzw. 8 Punkte (Satz auf 11 bzw. 15) erreicht hat.
- 1 Timeout pro Team und Satz.
- Gelbe Bekleidung ist aufgrund der Ballfarbe untersagt.
- Teilnahmeberechtigt sind Österreichische Staatsbürger:innen sowie Personen die ihren Wohnsitz Stichtag 21. September 2025 ein Jahr in Österreich haben (Nachweispflicht auf Anfrage).
- Bei Abgabe der Nennung ohne Doppel-Partner:in kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.
- Spieler:innen müssen sich am Turniertag bei der Turnierleitung melden.
- Spieler:innen, die 10 Minuten nach Spielbeginn nicht spielbereit sind, werden in dieser Runde w.o. geschrieben, können aber in der nächsten Runde (sofern eine angesetzt ist) antreten.
- Der Veranstalter, die PFA sowie der austragende Verein bzw. die Sportanlage oder Veranstalter übernehmen keine wie immer geartete Haftung.
- Die Veranstalterin (PFA) kann diese Ausschreibung ändern, falls besondere Gründe gegen den reibungslosen Ablauf des Turniers vorliegen.
- Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimme ich einer allfälligen Herstellung sowie der Weiterverwendung der von mir bei der Veranstaltung hergestellten Medien (Bild, Video, Ton, etc.) durch die Veranstalter:innen bzw. deren Beauftragte zu.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.